Ziel der Seite

 

Home
Ziel der Seite
Tagebuch
Danke an ...
Fotoalbum
Impressum
Gästebuch

 

Warum diese Website!

 

... als Mutter darf man in unserem Land einfach das Kind unter den Arm nehmen und "untertauchen" und damit seinem Kind zumuten was immer man möchte und als Papa darf man darum betteln Gehör zu finden! So passiert als meine Frau im Juli 2008 als ich auf einem Vorstellungsgespräch für eine neue Anstellung war! Als Mutter darf man egoistische Entscheidungen treffen die dem Kindeswohl nicht zuträglich sind und als Vater soll man dafür auch noch Verständnis aufbringen! So passiert als meine Frau die Entscheidung traf das es meinem Sohn besser geht, wenn er in einem Mehrfamilienhaus in einer Mietwohnung ohne Balkon/Terrasse/Garten im Raum Bitterfeld in Sachsen Anhalt lebt und nicht im Eigenheim mit Garten und Spielplatz an der Nordsee!

Als Mutter darf man Raubbau an seinem eigenen Körper begehen, der (aus meiner Sicht) sehr die Entwicklung des Kindes beeinflußt.

Am 20.11.2008 wurde, nach Wochenlangem Kindesentzug, einstweiliger Umgangsverfügung, tausenden von Kilometern gefahrener Autobahnstrecke und endlosen Streitereien in der von mir angestrebten und langersehnten Gerichtsverhandlung welche für 45 Minuten angesetzt war über einen Zeitraum von 3 Stunden und 15 Minuten das Leben von zwei Menschen so dermaßen verändert und so sehr durch den Dreck gezogen und das mit Unterstützung des Jugendamtes, dass ich niederschreiben muss was ich gestern, heute und ganz sicher auch morgen erlebt habe und erleben werde!

Ziel ist es dabei nicht irgend jemanden zu diffamieren oder Schuldzuweisungen zu machen. Diese Aufgabe überlasse ich sehr gern anderen, diese können das erprobter Weise wesentlich besser als ich, ohne hier Namen nennen zu wollen!

Sehr froh bin ich über den Umstand das in der o.g. Verhandlung wenigstens ein Teilerfolg erzielt werden konnte und obwohl die gefundene Lösung einen sehr hohen Preis forderte, ist sie besser als gar nix! Nach all den erlebten Tiefschlägen in der Verhandlung wurde eine vorerst akzeptable Lösung gefunden werden:

Auf Grund des geschlossenen Vergleiches darf mein Sohn alle drei Wochen für eine Woche zu seinem Papa, im Gegenzug erhielt meine Frau das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Begründet wurde dies mit dem in Deutschland geltenden KONTINUITÄTSPRINZIP und der Umstand das sich meine Frau 1,5 Jahre mehr um den Kleinen gekümmert hat, hat ausgereicht ... da Papa ja Geld verdienen muß/mußte! Das heißt ich steige alle drei Wochen ins Auto fahre 1.000 km um den Kleinen zu holen und dann eine Woche später die gleiche Strecke zurück!

Ich bin überzeugt davon das in dem Moment wo diese Zeilen jemand liest wieder eine Spaltung durch das Land geht! Es gibt jene die sagen ... ein Kind gehört zu seiner Mutter ... es gibt andere die sagen ... es ist das wichtigste für das Kind das beide für das Kind da sind!

Und genau da sehe ich das Problem ...

... hab ich mein Kind weniger lieb weil ich versuche mit Arbeit meine Familie zu ernähren? Hab ich mein Kind weniger lieb weil ich ein Haus baue und mich daher nicht unmittelbar um mein Kind kümmern kann? Ist Mama mehr wert, weil sie den ganzen Tag zu Hause ist und sich ums Kind kümmert?

Ich hätte niemals gedacht, dass auch 20 Jahre nach der Wende so große - scheinbar unüberwindbare - Unterschiede der Kindererziehung zwischen Ost und West bestehen! Ich selbst "Exil-Ossi" lebe heute in Schleswig-Holstein in einer Region wo es für Kinder unter 3 Jahren nicht einmal Kita-Plätze gibt und es das normalste der Welt ist das Kinder unter 3 Jahren von der Familie betreut werden und der Bindungsphase ein wesentlich höheres Gewicht beigemessen wird als dem sozialen Umfeld in einer Kita! Der "Kampf" um meinen Sohn wurde aber auf der "anderen" Seite geführt!

Es gibt in Deutschland neben dem grundgesetzlich verbrieften Recht seid 1998 auch die sogenannte Kindschafts-Reform des BGB. 10 Jahre nach in Kraft treten stellt sich laut BMJ die Sache wie folgt dar: (Auszug)

Mit der Kindschaftsrechtsreform wurde auch das Umgangsrecht neu gestaltet, um eine Bewusstseinsänderung zu erreichen und die Aufrechterhaltung der Umgangskontakte zu fördern. Der Gesetzgeber hat deshalb 1998 das Kind in den Mittelpunkt der gesetzlichen Regelungen gerückt und das Umgangsrecht als subjektives Recht des Kindes ausgestaltet. Dadurch sollte deutlich werden, dass das Kind nicht Objekt des elterlichen Umgangs ist, sondern ein wesentliches eigenes Interesse hat, die Beziehung zum getrennt lebenden Elternteil aufrechtzuerhalten. „Leider können wir den erhofften Bewusstseinswandel noch nicht in vollem Umfang feststellen. Gerade bei konfliktreichen Trennungen gibt es noch immer Defizite in der Wahrnehmung des Umgangs. Aus diesem Grund haben wir im Rahmen der Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Regelungen vorgesehen, die eine Durchsetzung des Umgangsrechts erleichtern sollen“, sagte Zypries. Die Reform soll am 1. September 2009 in Kraft treten.

Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/77e83bb5b1af1fe464a51f42ee75b854,00832f706d635f6964092d0935323630093a095f7472636964092d0935323933/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

... und was bleibt ist die Hoffnung auf die Reform zum 01.September 2009!

 

 

 

Home | Ziel der Seite | Tagebuch | Danke an ... | Fotoalbum | Impressum | Gästebuch

Stand: 29.06.11